Grundbuch: Was ist das?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem alle Liegenschaften und deren Eigentümer festgehalten sind. Neben den Eigentumsrechten sind noch weitere Rechte und Belastungen eingetragen. Dazu gehören Baurechte, Wohnungseigentum, Pfandrechte und Dienstbarkeiten. Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten in Österreich geführt und ist öffentlich einsehbar.
Wer also Immobilieneigentum käuflich erwirbt, muss sich anhand des Grundbuchs informieren, wer der sogenannte „bücherliche Eigentümer“ ist und ob irgendwelche Belastungen eingetragen sind.
- Der Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch besteht außerdem aus zwei Teilen – dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Die Urkundensammlung ist nach Kalenderjahren geordnet und enthält alle Urkunden, auf Grund deren eine Grundbuchseintragung vorgenommen wurde. Dazu gehören zum Beispiel den Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag und Darlehensvertrag.
Jede Grundbuchseinlage besteht dabei aus drei Blättern: Dem A-, B- und C-Blatt.
- A-Blatt – Gutsbestandsblatt: Hier sind die Grundstücks-nummer(n), die Benützungsart, die Fläche und die Liegenschaftsadresse sowie die die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen aufgelistet.
- B-Blatt – Eigentumsblatt: Dort ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Gibt es mehrere Eigentümer, so sind alle Eigentümer der Liegenschaft mit der Höhe ihres jeweiligen Eigentumsanteils im B-Blatt eingetragen.
- C-Blatt – Lastenblatt: Auf dem C-Blatt sind die mit die mit der Liegenschaft verbundenen Belastungen vermerkt: z. B. Pfandrechte von Banken, Veräußerungsverbote oder Dienstbarkeiten.
Wie und wo kann ich das Grundbuch einsehen?
Da es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Verzeichnis handelt, kann prinzipiell jeder darin Einsicht nehmen. Es bestehen folgende Möglichkeiten für die Grundbucheinsicht:
- Bezirksgericht: Das Grundbuch wird in Österreich von den jeweiligen Bezirksgerichten geführt. Hier kann man persönlich, oder meist auch per Mail, einen Grundbuchauszug anfordern.
- Notar: Außerdem ist eine Einsichtnahme bei jedem Notar möglich, welcher die Abfrage des Grundbuchs übernimmt. Da für Laien die Grundbuchauszüge oftmals etwas unübersichtlich erscheinen, empfiehlt sich zusammen mit einem Profi alle relevanten Eintragung klären zu lassen.
- Online-Abfrage: Es gibt einige autorisierte Online-Dienste, bei welchen man die Daten aus der Grundstücksdatenbank ganz einfach abfragen kann. Hierbei sollte man darauf achten, dass es sich um eine geprüfte Stelle handelt.
Welche Kosten kommen bei einem Auszug & bei einer Eintragung ins Grundbuch auf mich zu?
Im Zusammenhang mit dem Grundbuch – egal, ob es sich hierbei um einen Auszug oder eine Eintragung handelt – können verschiedene Kosten anfallen.
Ein einfacher Auszug kostet meist 10,00 €. Handelt es sich um einen beglaubigten Auszug kostet das Ganze dagegen im Durchschnitt 20,00 €. Die Preise einer Online-Abfrage variieren je nach Anbieter und Art der Abfrage zwischen 0,50 Cent und 15,00 €.
Sobald man eine Liegenschaft erwirbt, wird die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch fällig. Die Kosten der Eintragung teilen sich wie folgt auf:
- Eingabengebühr für das Grundbuchsgesuch: 47€
- Eintragungsgebühr: 1,1 % vom Kaufpreis. Beim Kauf durch eine Hypothek, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an
Aber auch kleine Änderungen oder Löschungen kosten. In der Regel werden Änderungen durch einen Notar abgewickelt, wodurch dann nochmals Notarkosten anfallen. Unter Umständen können Sie sich letztere allerdings sparen. Denn eine Löschung im Grundbuch ist prinzipiell auch ohne Notar möglich. Dazu muss ein schriftlicher, formell korrekter Antrag beim Bezirksgericht eingebracht werden.
Auch wenn im Zusammenhang mit dem Grundbuch einige Kosten anfallen: Das Grundbuch ist nicht nur vor dem Kauf eine wichtige Informationsquelle, sondern ist ein wesentlicher Schritt beim Immobilienkauf, denn erst mit der Eintragung wird man rechtmäßiger Eigentümer.